Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GT-Solar GmbH, 33335 Gütersloh
(Stand 11/2023)

 

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein schriftliches Anerkenntnis durch uns stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

 

§ 2 Angebote / Vertragsschluss / Kostenanschläge
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangaben Netto, also zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. frei D-33335 Gütersloh. Zum Vertragsschluss ist entweder eine Auftragsbestätigung der GT-Solar mindestens in Textform erforderlich. Alternativ gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn die GT-Solar die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung ausführt. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist die die Leistung binnen einer Frist von 7 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung zahlbar. Zum Skonto Einbehalt ist der Kunde nicht berechtigt. Ist der Zahlungstermin überschritten, kommt der Kunde automatisch in Verzug. Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 4 Lieferung / Rücktritt vom Vertrag
Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich.

 

Konstruktions- und/oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

 

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht regelmäßig mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Kunde Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf sichtbare Schäden bzw. offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zeigen sich Schäden an der Verpackung des Gegenstandes, hat er diese unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen. Wird diese Pflicht verletzt, sind wir berechtigt, Ansprüche des Kunden hinsichtlich dieser Beschädigung(en) zurückzuweisen.

 

Bei Zahlungsverzug hat die GT-Solar GmbH das Recht, vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt / Werkunternehmerpfandrecht
Die Ware bliebt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum von GT-Solar. Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung wird ausdrücklich nicht erteilt.

 

Bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns bestehen die Rechte aus § 647 BGB (Werkunternehmerpfandrecht) unbeschadet, selbst wenn die Sache an den Kunden ausgehändigt wurde.

 

§ 6 Abnahme einer Montageleistung
Wird die Photovoltaikanlage montiert, so gilt die Anlage 3 Tage nach der Netzaufschaltung (Inbetriebnahme) als abgenommen, es sei denn, es werden bis zu diesem Zeitraum Mängel in Text- oder Schriftform gerügt.

 

§ 7 Gewährleistung
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung/Abnahme. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Liegt ein Kaufvertrag vor, ist die Kaufsache gebraucht und ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzungen gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.

 

Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Textform. Ist der Kunde kein Verbraucher, sind wir zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

 

Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu übernehmen. Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz der GT-Solar GmbH. Eine Übernahme der Mehrkosten der Mängelbeseitigung, sofern die Kaufsache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Kaufvertrages verbracht wurde, ist ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

 

§ 8 Garantie
GT-Solar gewährt über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus keine eigenen Garantieansprüche.

 

Sofern seitens GT-Solar Garantieansprüche gegen seinen Lieferanten bestehen, tritt GT-Solar diese Ansprüche hiermit, soweit möglich, an den Kunden ab.
Bestehen solche für den Kunden inhaltsgleiche Garantieansprüche gegen einen solchen Dritten, so kann GT-Solar die Gewährleistung verweigern (Einrede), wenn der Kunde nicht zunächst außergerichtlich versucht hat, seine Ansprüche gegen den Garantiegeber durchzusetzen. Mögliche Gewährleistungsansprüche gegen GT-Solar werden davon nicht berührt.
Wird die berechtigte Mängelrüge gegen den Garantiegeber GT Solar zur Kenntnis mitgeteilt, gilt die Verjährung gegenüber GT-Solar als gehemmt.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung
Sämtliche Schadenersatzansprüche insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Gütersloh.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von GT-Solar (Gütersloh).
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.