Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GT-Solar GmbH, 33330 Gütersloh
(Stand 01/2009)

 

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn
ein schriftliches Anerkenntnis durch uns stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist die die Ware binnen einer Frist von 7 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung
zahlbar. Zum Skontoeinbehalt ist der Käufer nicht berechtigt. Ist der Zahlungstermin überschritten tritt automatisch
Verzug nach den gesetzlichen Grundlagen ein.

 

§ 3 Lieferung
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich.
Konstruktion- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers
zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht mit Übergabe der Ware an ein
Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist
der Käufer Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer
über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware
unverzüglich nach deren Erhalt auf sichtbare Schäden bzw. offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zeigen sich solche
Mängel, hat der Käufer diese binnen 2 Wochen seinem Verkäufer in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Unterbleibt
diese Anzeige, ist der Verkäufer berechtigt, Ansprüche des Käufers hinsichtlich dieser Beschädigung zurückzuweisen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bliebt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers.
Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung wird ausdrücklich nicht erteilt. Die
gelieferten Gegenstände dürfen erst dann mit einem Grundstück fest verbunden werden, wenn der Kaufpreis
vollumfänglich bezahlt ist.

 

§ 5 Gewährleistung
Die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei
Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn
der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen
Tätigkeit handelt. Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht abweichend nachfolgender
Regelungen:
Ist der Käufer Unternehmer sind wir zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung
berechtigt. Zeigen sich Mängel am Produkt, ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
Die Anzeige hat zu erfolgen in Schrift- oder Textform. Unterbleibt eine solche unverzügliche Anzeige ist der Verkäufer
berechtigt, die Gewährleistung zu verweigern.

 

§ 6 Garantie
Garantieansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller werden, soweit sie bestehen, hiermit abgetreten. Bestehen
neben den Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer für den Käufer inhaltsgleiche Garantieansprüche gegen
den Hersteller, so kann der Verkäufer die Gewährleistung verweigern (Einrede), wenn der Käufer nicht zunächst
außergerichtlich versucht hat, seine Ansprüche gegen den Hersteller durchzusetzen. Die Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer bleiben parallel bestehen. Wird die berechtigte Mängelrüge gegen den Garantiegeber dem
Verkäufer zur Kenntnis mitgeteilt oder eine solche gegen ihn selbst erhoben, gilt die Verjährung als gehemmt.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend
gehaftet. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 8 Abnahme einer Montageleistung
Wird die Photovoltaikanlage montiert, so gilt die Anlage 3 Tage nach der Netzaufschaltung (Inbetriebnahme) als
abgenommen, es sei denn, es werden bis zu diesem Zeitraum Mängel in Text- oder Schriftform gerügt.

 

§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Gütersloh.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (Gütersloh).
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des
Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.